Praktische Tätigkeit, mindestens 1.800 Stunden

Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert und umfasst: 

  • mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung ("Psychiatrie-Jahr") mit entsprechender Weiterbildungsbefugnis (48 Monate). Bei Vollzeit können die 1200 Stunden in 8 Monaten absolviert werden.
  • mindestens 600 Stunden an einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (z.B. Forschungsambulanz, Klinikambulanz, Psychotherapiestationen, Lehrpraxis, CIP-Ambulanz). Bei Vollzeit können die 600 Stunden in 4 Monaten absolviert werden.

Die Praktische Tätigkeit muss aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an einer kooperierenden Institution (siehe Kooperationen) absolviert werden. Wir haben uns bemüht, eine ausreichende Anzahl an Kooperationen zu schließen. Neue Kooperationen können nach vorheriger Absprache ebenfalls geschlossen werden.  Die Vergabe der Plätze erfolgt in Absprache zwischen der Ausbildungsleitung, der TeilnehmerIn und der LeiterIn der psychiatrisch-klinischen Einrichtung bzw. Lehrpraxis. Da die Plätze in den Kliniken sehr frühzeitig vergeben werden, ist es bei Interesse an der Ausbildung sehr wichtig, sich rechtzeitig um das Psychiatriejahr zu kümmern. Hierfür können Sie sich gerne bereits während eines Informationsgesprächs, beim Auswahlgespräch oder beim Vortreffen des Kurses beraten lassen.

Während des ersten Ausbildungsjahres begleiten wir auf Seiten des Institutes die Praktische Tätigkeit durch eine regelmäßige Veranstaltung („Psychiatriesprechstunde“).  Auch sind wir mit den AnleiterInnen in den Kliniken (in der Regel die leitenden PsychologInnen) im Kontakt und Austausch.

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