Prüfungsvorbereitung

Im Prinzip dient die gesamte Ausbildung bereits zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. So sind die Seminare der Theoretischen Ausbildung so konzipiert, dass sie den wichtigsten Lernstoff abdecken. Durch die Supervision ergeben sich wichtige Hinweise für die mündliche Prüfung.

Spezifisch bereiten wir Sie auf die Abschlussprüfung in ersten Schritten durch unsere Zwischenprüfung und die dazugehörigen Seminare vor. Vor der Abschlussprüfung werden zwei sehr erprobte und bewährte spezielle Seminare zur Prüfungsvorbereitung angeboten, die Sie ohne Extrakosten besuchen können! Mit dieser Vorbereitung sind Sie gut gewappnet und benötigen nicht noch extra Repetitorien, Zusatzseminare etc., wie sie manchmal extern kostenpflichtig angeboten werden. Prüfungsvorbereitung sollte nichts kosten, denn die Ausbildung hat ja bereits Kosten verursacht!

Regelmäßig schauen in unseren Ambulanzkonferenzen auch die erfolgreichen PrüfungsabsolventInnen vorbei, machen Mut und geben hilfreiche Tipps für die Prüfungsvorbereitung! Selbstverständlich beraten wir Sie auch individuell und gehen auf Fragen zu den Prüfungen ein.

Auf welche Prüfungen bereiten wir Sie vor?

1. Interne Zwischenprüfung

Nach § 8 der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage, BMV-Ä) können AusbildungsteilnehmerInnen frühestens nach Absolvierung der Hälfte der Ausbildung und dem Nachweis von ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen in Ambulanzen oder Lehrpraxen unter Supervision therapeutisch tätig werden.

Die Zwischenprüfung dient der Operationalisierung dieser Kenntnisse und Erfahrungen und schafft zusammen mit dem Nachweis der Praktischen Tätigkeit I für Sie eine Rechtssicherheit für die eigenständige Durchführung und Abrechnung von Behandlungen unter Supervision.

Gleichzeitig dient die Zwischenprüfung als optimale Vorbereitung für die spätere schriftliche und mündliche Abschlussprüfung und ist eine erste Übung in der Erstellung einer Anamnese bzw. eines Therapieantrages und damit die "Generalprobe" für die Therapien an den Ambulanzen. Die Zwischenprüfung findet im Rahmen einer Veranstaltung nach dem ersten Drittel der Theoretischen Ausbildung statt. Wir bereiten Sie in zwei Veranstaltungen gut auf die Zwischenprüfung vor. Die Zwischenprüfung wird nicht benotet. Details hierzu sind in der "Prüfungsordnung für die interne Zwischenprüfung" des CIP Bamberg festgelegt.

2. Abschlussprüfung

Da es sich bei der Psychotherapieausbildung um eine gesetzlich geregelte Ausbildung handelt, endet sie mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Diese findet pro Jahr an zwei Prüfungsterminen (Frühjahr und Herbst) statt. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind mit den erforderlichen Unterlagen etwa 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Es müssen folgende Nachweise vorliegen:

  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • Diplomzeugnis
  • Bescheinigung über Ausbildungsteilnahme
  • Zwei Prüfungsfälle

Informationen zu den Terminen, zum Gegenstandskatalog und zu Beispielaufgaben: www.impp.de

Die staatliche Prüfung besteht aus

  • einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten Dauer und
  • einer mündlichen Prüfung, die sich wiederum in 30 Minuten Einzelprüfung und 30 Minuten Gruppenprüfung pro Prüfling aufteilt.

Die schriftliche Prüfung findet zentral in der Nähe von München statt. Die mündliche Prüfung wird etwa drei Wochen nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt und zwar seit Frühjahr 2015 in den Räumen des jeweiligen Institutes. 

Die Prüfungskommission besteht aus

  • einem/einer Psychologischen PsychotherapeutIn (anerkannte/r SupervisorIn) als Vorsitzenden
  • mindestens zwei weiteren Psychologischen PsychotherapeutInnen, eine/r davon anerkannte/r SupervisorIn
  • einem Arzt mit ärztlicher Ausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie

Nach dem erfolgreichen Absolvieren dieser Prüfung haben Sie es endlich geschafft, können die Approbation beantragen und sich ins Arztregister als Psychologische PsychotherapeutIn eintragen lassen!

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