Das CIP Bamberg bietet an den Ausbildungsstätten Bamberg und Erlangen die Möglichkeit die in der Psychotherapie-Vereinbarung §6, Abs. 5 geforderten Qualifikationsnachweise für die Durchführung von Gruppentherapie (VT) zu erwerben. Für ärztliche PsychotherapeutInnen gilt §5, Abs. 5 analog. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine „Gruppenapprobation“ handelt, sondern um eine Zulassung zur Abrechnung von Gruppentherapien bei Sozialversicherungsträgern. Prinzipiell können daher Sozialversicherungsträger bzw. die Kassenärztlichen Vereinigungen den einzelnen Bundesländern die Voraussetzungen evtl. anders auslegen. Wir beziehen uns auf die KV Bayern.

Voraussetzungen nach den Psychotherapievereinbarungen sind „der Nachweis eingehender Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der Verhaltenstherapie“.

Dieser Nachweis beinhaltet:

  1. Theorie zur Gruppentherapie: Mind. 24 Doppelstunden, d.h. 48 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
  2. Mind. 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
  3. Mind. 60 Doppelstunden kontinuierliche verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen unter verhaltenstherapeutischer Supervision von mindestens 40 Stunden

Die Theorie ist im Rahmen der Theorieseminare der CIP-Ausbildung inkludiert. Bitte beachten Sie, dass Sie 3 Seminare zu je 16 Einheiten zum Thema Gruppentherapie besucht haben müssen. Die Selbsterfahrung absolvieren Sie ebenfalls im Rahmen der CIP-Ausbildung.

Gruppentherapien können Sie während Ihrer Ausbildung oder nach Ihrer Ausbildung absolvieren. Nach Auskunft der KVB München müssen die Gruppenbehandlungen durchgeführt und von einem vom CIP Bamberg anerkannten Supervisor supervidiert werden. Bei der Gruppenzulassung gilt das Verhältnis analog zur Ausbildung in der KJP, d.h. jede 3. bis 4. Stunde muss supervidiert werden. Dies entspricht 40 Stunden Supervision bei 120 Gruppentherapiestunden. Die KVB empfiehlt ein Verhältnis von Gruppen- und Einzelsupervision analog zur Einzeltherapieausbildung. Die SupervisorInnen müssen anerkannte SupervisorInnen des Institutes sein.

Es besteht die Möglichkeit an den CIP-Ambulanzen Bamberg oder
Erlangen sowie den Lehrpraxen Gruppenbehandlungen durchzuführen und
abzurechnen und somit vergütet zu bekommen.

Bearbeiten