Das CIP Bamberg bietet an den Ausbildungsstätten Bamberg und Erlangen die Möglichkeit die in der Psychotherapie-Vereinbarung §6, Abs. 6 geforderten Qualifikationsnachweise für die Durchführung von übenden und suggestiven Verfahren und Hypnose zu erwerben. Für ärztliche PsychotherapeutInnen gilt §5, Abs. 6 analog.  Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine „Approbation“ handelt, die Sie bei der Regierung beantragen, sondern um eine Zulassung zur Abrechnung von Entspannungsverfahren, wenn Sie bei der kassenärztlichen Vereinigung einen Kassensitz haben. Prinzipiell können daher die KVen in den einzelnen Bundesländern die Voraussetzungen evtl. anders auslegen. Wir beziehen uns auf die KV Bayern. Voraussetzung nach den Psychotherapievereinbarungen ist "der Nachweis eingehender Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in übenden und suggestiven Verfahren der Verhaltenstherapie." Dieser Nachweis wird erbracht über die "Erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils acht Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Techniken (PMR, AT, Hypnotherapie)".

Folgende Seminare werden im Rahmen der CIP-Ausbildung standardmäßig in der theoretischen Ausbildung angeboten:

  • Seminar Entspannungsverfahren: Grundlagen und Anwendung von Autogenem Training (AT) und progressiver Muskelrelaxation (PMR)
  • Seminar Hypnotherapie: Grundlagen zur Hypnosetherapie in der Verhaltenstherapie
  • Seminar Achtsamkeitsbasierte Verfahren: Grundlagen und Anwendung achtsamkeitsbasierter Verfahren
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