Was kostet die Ausbildung?

In der unten aufgeführten Tabelle haben wir für Sie die Kosten und Einnahmen aus der Rückerstattung der Ausbildung aufgeführt. Die Kosten belaufen sich für die gesamte Ausbildung auf maximal ca. 18.952,50 € (Stand 1.April 2021). Dabei bedeutet das "ca." in der Regel, dass die Ausbildungskosten real oft etwas niedriger sind (z.B. durch kostenlose Supervisionseinheiten).

Die Theoriekosten werden in den ersten drei Jahren in der Regel monatlich entrichtet. Supervisions- und Selbsterfahrungskosten fallen dann erst an, wenn die jeweiligen Einheiten absolviert werden. Weitere Kosten, z.B. für Auswahlgespräche, Versicherungen, Betreuung während der Ausbildung, Prüfungsteilnahmen, Prüfungsvorbereitung, Beiträge Ausbildungsverbände etc. fallen nicht an.

Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Fragen bzgl. der Finanzierung haben oder wenn es im Ausbildungsverlauf zu finanziellen Engpässen kommt. Wir haben als eigenständiges, unabhängiges Institut die Flexibilität und die Möglichkeit individueller Lösungen, die ein Weiterführen der Ausbildung ermöglichen!  So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, bei Vollzeitausbildung monatlich feste Beträge aus den Einnahmen der praktischen Ausbildung zu bekommen.

Welche Einnahmen habe ich? Was übernimmt das Institut?

Je nach Klinik/Einrichtung werden für die Praktische Tätigkeit 1 und 2 unterschiedliche Praktikumsvergütungen gezahlt. Seit 2020 sind die psychiatrischen Kliniken verpflichtet, mindestens 1.000,00 € für die praktische Tätigkeit 1 zu bezahlen. Zum Teil wird auch Supervision kostenfrei angeboten z.B. für die Gruppentherapien. Hier können Sie sich bei den Kliniken direkt erkundigen (siehe Liste mit Kooperationen) oder sich bei uns oder unserer PiA-Sprecherin über Rahmenbedingungen erkundigen.

Eine Rückvergütung der Ausbildungskosten wird im Rahmen der praktischen Ausbildung in Höhe von zur Zeit 47,00 € pro Therapiestunde gewährt (Stand 1. April 2021), auch für probatorische Sitzungen, Sprechstunden, Anamnese und die Therapieantragsziffern. Wenn Sie Ihre gesamte Praktische Ausbildung (mind. 600 Therapiestunden) an einer der CIP-Ambulanzen bzw. an einer Lehrpraxis durchführen, übersteigt die Rückvergütung mit ca. 28.200,00 € die Gesamtkosten der Ausbildung um ca. 9.250,00 € ("Nettoplus"). Das Nettoplus am CIP Bamberg hat sich seit 2001 fast vervierfacht (von 2.430,00 €  auf ca. 9.250,00 €), d.h. eine Therapieausbildung ist heute insgesamt günstiger als noch vor 15 Jahren.

Dieses sog. "Nettoplus" ist auch ein guter Marker, um Ausbildungen zu vergleichen. Eine Ausbildung zum "Nulltarif", wie sie bei einigen Instituten angeboten wird (z.B. 6.000,00 € Ausbildungskosten, 6.000,00 € Rückvergütung) ist im Endeffekt wesentlich teurer. Bei einem Vergleich sollten Sie außerdem darauf achten, nicht "Äpfel mit Birnen" zu vergleichen. So eignet sich am besten die Rückvergütung der 600 Stunden Praktische Ausbildung ("Fälle") für einen Vergleich. Andere Einnahmequellen (Psychiatriejahr, Psychosomatik, Ausbildungsassistenz, Gruppentherapien an der Ambulanz und an Lehrpraxen und die Vergütung für Sitzungen, die man über die 600 Stunden Ausbildung hinaus machen kann), die zum Teil in Berechnungsbeispielen von Instituten zu Einnahmen in Höhe von mehr als
60.000,00 € führen, sind davon gesondert zu betrachten. Diese Einnahmen sind natürlich ebenso am CIP und anderen Instituten möglich (z.B. Abrechnung von Gruppentherapien), sollten hier aber nicht in den Vergleich einfließen, da sie streng genommen nicht zur Ausbildung und im engeren Sinne zur Praktischen Ausbildung gehören, sondern anderen Ausbildungsteilen bzw. der Weiterbildung in Gruppentherapie zugeordnet sind. Auch möchte vieleicht nicht jeder mehr als 600 Stunden Therapien abrechnen, weil er z.B. lieber die Prüfung absolvieren will und dann selbst abrechnen kann.

Auch sollten Sie darauf achten, ob in den 600 Stunden der praktischen Ausbildung, die Ihnen anerkannt werden, auch die probatorischen Sitzungen, Anamnesen, Sprechstunden oder psychotherapeutischen Einzelgespräche mitanerkannt werden. Sollte dies nicht der Fall sein und ein Institut verlangt, dass Sie mind. 600 Stunden Lang- oder Kurzzeittherapiesitzungen durchführen, dann  erhöht dies die Abrechnungsquote, Ihre Ausbildung dauert aber auch länger. 

Neben der Rückvergütung übernimmt das CIP außerdem die Kosten für die Haftpflichtversicherung, Beiträge für die Berufsgenossenschaft,  Beiträge für die Prüfungsvorbereitung und für PrüferInnenhonorare sowie Beiträge für den Berufsverband DVT.

Die folgende Tabelle (Stand der Tabelle 1. April 2021) listet die maximalen Gesamtkosten und Einnahmen der Ausbildung auf.

Kosten der Ausbildung (gültig für Kosten/Leistungen  ab 1.April 2021)

Theorie

  8.640,00 €
wahlweise 48 x 180,00 €  
oder 36 x 240,00 €  

Selbsterfahrung

15 Einzel (à 100,00 €)
ca. 2.812,50 €
  105 Gruppen (à ca. 12,50 € bei einer 8er Gruppe)
 

Supervision

50 Einzel (à 100,00 €)
ca. 7.500,00 €
  100 Gruppen (à 25,00 €, bei einer 4er Gruppe )
 

Gesamtkosten

  ca. 18.952,50 €
Rückerstattung 600 Behandlungsstunden à 47,00 €
mind.  28.200,00 € 1,2

Nettoplus

 

ca. 9.247,50 €

*1 Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit müssen versteuert werden. Aufgrund der Gegenrechnung mit den Ausgaben sind jedoch in der Regel kaum Steuern zu entrichten.

*1 Da auch mehr als 600 Behandlungsstunden anfallen können (z.B. Therapien abschließen), kann die Gesamtsumme der Rückerstattung im Einzelfalll natürlich höher ausfallen. 

Wie kann ich die Ausbildung zusätzlich finanzieren?

Selbstverständlich können Sie die Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren und sich zur Finanzierung der Ausbildung eine Stelle neben der Ausbildung suchen. Der Stellenmarkt bietet momentan recht gute Chancen. Unsere AusbildungsteilnehmerInnen informieren wir in einem "Newsletter" über Stellenangebote in der Region. Da wir sehr gut vernetzt sind, bekommen wir fast täglich neue Gesuche auf den Schreibtisch, die wir weitervermitteln.    

Der Ausbildungsstatus führt zu einigen "Vergünstigungen" (z.B. Bildungskredite, Ausbildungstarife in der Krankenkasse, auch wenn man zusätzlich Teilzeit angestellt tätig ist, Ausbildungstarife beim öffentlichen Nahverkehr und Bahn etc.), über die wir Sie gerne weiter informieren.

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